AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Unsere AGB gelten gegenüber Unternehmen. Abweichende Bedingungen werden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart, nicht anerkannt. Dies gilt auch für den Fall, dass wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden an diesen vorbehaltlos die Leistung erbringen. Jegliche mündliche und telefonische Vereinbarung ist unverbindlich. 
 

2. Angebot / Bestellung

Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Sämtliche im oder mit dem Angebot angeführten Angaben und Abbildungen sind nur annähernd maßgebend. Unwesentliche technisch bedingte Abweichungen von den gemachten Angaben bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Muster werden nur auf ausdrückliche Anfrage des Kunden erstellt und sind kostenpflichtig. 
Die Bestellung eines Kunden wird als Angebot zum Vertragsabschluss angesehen. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
Wird die Ware ausnahmsweise ohne schriftliches Angebot, schriftliche Bestellung oder schriftliche Auftragsbestätigung angenommen und ausgehändigt, gelten jedenfalls die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
 

3. Preis

Alle im Angebot angegebenen Preise gelten "ab Werk". 
Die Pulver GmbH behält sich vor, eine Preiserhöhung nach Abschluss des Vertrages nach Maßgabe von Art. 1164 ZGB aufgrund von Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Material-, Rohstoff-, Arbeits- und Transportkosten, von über 10%, entsprechend der die 10% übersteigenden Kostenerhöhung vorzunehmen.
Entstehen Mehrkosten aufgrund unzureichender Beschichtungsfähigkeit des vom Kunden gelieferten Materials, werden diese gesondert berechnet. Die hierfür notwendige Qualitätsverbesserung der angelieferten Ware kann auch ohne Zustimmung des Kunden vorgenommen werden sofern sie 10 % des vereinbarten Werklohns nicht übersteigt.
 

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen gehen aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Ansonsten gelten die Zahlungsbedingungen gemäß GVD 192/2012 und EU-Richtlinie 2011/7/UE (30 Tage ab Rechnungslegung). Wird die Ware ausnahmsweise ohne Angebot und Auftragsbestätigung ausgehändigt, ist die Zahlung sofort fällig.
Die Pulver GmbH behält sich vor, die Zahlung mittels Scheck oder Wechsel abzulehnen.
Bei Teillieferungen sind auf Anfrage entsprechende Teilzahlungen zu erbringen.
 

5. Rückbehaltsrecht

Der Zahlungsverzug berechtigt die Pulver GmbH, unbeschadet sonstiger Rechte, entsprechend Waren des Kunden bis zum Zahlungseingang zurückzubehalten. Dies gilt auch für noch unbeschichtetes Material.
 

6. Lieferzeiten

Die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung angegeben Lieferfristen gelten vorbehaltlich der Erfüllung der dem Kunden zustehenden Obliegenheiten.
Verschiebungen der Lieferfrist aufgrund Abklärung rechtlicher oder technischer Fragen oder höherer Gewalt können der Pulver GmbH nicht angelastet werden.
Eine Verschiebung der Lieferfristen aufgrund von Ereignissen, welche der Pulver GmbH nicht anlastbar sind, berechtigt den Kunden zur Auflösung des Vertrages nur wenn die Lieferfrist schriftlich und als wesentlich vereinbart wurde.
Eine nach Vertragsabschluss sich ergebende Unmöglichkeit für die Pulver GmbH ihre Leistung zu erbringen, berechtigt beide Parteien zur Auflösung des Vertrages. Ist die Unmöglichkeit dem Kunden anlastbar, hat die Pulver GmbH Anrecht auf eine angemessene Entschädigung. Die Pulver GmbH haftet ihrerseits nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Jegliche Haftung der Pulver GmbH für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
 

7. Anlieferung, Transport, Annahme 

Die Anlieferung der zu bearbeitenden Ware erfolgt durch den Kunden. Dieser hat gegebenenfalls den Ursprungsnachweis zu erbringen.
Auf Anfrage wird der Transport (An- bzw. Rücklieferung) über unser Büro organisiert, allerdings auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Die Ware muss auf LKWs mit seitlicher Lade- und Ablademöglichkeit für Stapler geliefert und abgeholt werden.
Die Eingangsmenge wird bei der Eingangskontrolle festgestellt, ansonsten gilt die bei Verarbeitung festgestellte Menge. 
 

8. Qualität des Stahls - Verzinktes Material - Gewährleistung des Kunden

Eine fachgerechte Oberflächenvorbereitung liegt im Verantwortungsbereich der Pulver GmbH. Allerdings wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Pulver GmbH nicht über die technischen Möglichkeiten verfügt, die Qualität des Stahls oder die der Verzinkung insoweit zu überprüfen als es für die Bestandsfähigkeit einer Pulverbeschichtung notwendig sein kann.
Aufgrund z.B. von bestimmten Silizium- und Phosphoranteilen im Stahl sind Reaktionen (Ausgasungen) möglich. Zudem beeinträchtigen bestimmte oft auch nicht sichtbare Reaktionsprodukte bei feuerverzinktem Material, wie z.B. Zinksulfat, Zinkchlorid, Zinkhydroxid, Zinkoxid und Zinkcarbonat (Weißrost) die Beschichtungsqualität, so wie auch die Verzinkung selbst (Zinkschichtdicke, Ungleichmäßigkeiten, Unebenheiten, Spannungen im Verzinkungsgut, usw.).
Derartige messtechnische Laboruntersuchungen liegen gegebenenfalls nur im Zuständigkeitsbereich des Kunden.
Die Annahme der Ware seitens der Pulver GmbH beinhaltet jedenfalls keine derartigen Qualitätsprüfungen, und beschränkt sich auf eine Augenscheinkontrolle.
Insofern garantiert der Kunde die Eignung, Qualität und Richtigkeit des angelieferten Materials und haftet für jegliche daraus folgende Mängel selbst. Die Pulver GmbH behält sich vor, die Annahme und / oder die Beschichtung offensichtlich fehlerhafter Ware zu verweigern.
Um eine bestmögliche Haftfestigkeit und Bestandsfähigkeit der Beschichtung zu erreichen, ist das verzinkte Material vor Lieferung und sofort nach der Verzinkung mit chemischen Schutzmitteln zu versehen. Zudem wird für Verbesserung der Haftfestigkeit bei witterungsausgesetztem Material eine Duplex bzw. Triplexbeschichtung angeraten.  
 

9. Abnahme und Gewährleistung

Die Übergabe der beschichteten Ware erfolgt am Sitz der Pulver GmbH in Glurns. Der Abtransport der Ware erfolgt durch den Kunden. Auf Anfrage wird der Transport über unser Büro organisiert, allerdings auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Jegliche Gefahr und Haftung gehen bei Übergabe der Ware an den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Übergabe zu überprüfen. Erfolgen dabei keine Beanstandungen, gilt die Ware als abgenommen.
Erkennbare Mängel sind sofort, nicht sichtbare Mängel innerhalb von 8 Tagen ab Sichtbarkeit anzuzeigen.
Jegliche Garantie erlischt bei unsachgemäßer Verwendung, Montage oder Inbetriebnahme seitens des Bestellers oder eines Dritten. Bei Weiterbehandlung, Veränderung, Nachbesserung, sowie bei Schäden aufgrund außerordentlicher Witterungsverhältnisse oder andersweitiger natürlicher Abnutzung, so wie auch für die Lichtbeständigkeit und Farbübereinstimmung der Beschichtung, besteht keine Haftung.
Von uns gelieferte Ware, die aus uns anlastbaren Gründen mangelhaft ist, wird innerhalb der Gewährleistungsfrist nach unserer Wahl auf unsere Kosten nachgebessert oder ersetzt.
 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort sowohl der Leistung als auch der Gegenleistung ist der Sitz der Pulver GmbH in 39020 Glurns (BZ), Punistraße Nr. 18.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag ergehenden Streitigkeiten ist je nach Zuständigkeit Schlanders bzw. Bozen. Die Pulver GmbH behält sich das Recht vor, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.
 

11. Zustimmung zur Datenverarbeitung

Der Kunde stimmt mit Abschluss des Vertrages der Verarbeitung und Weiterleitung seiner persönlichen Daten im Rahmen des GvD 196/2003 zu. 
 

12. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit oder Ungültigkeit einer der hier angeführten Klauseln hat keine Auswirkung auf die restlichen, welche vollinhaltlich gültig und wirksam bleiben.
Für alles was hier keine gesonderte Regelung erfährt, gelten die gesetzlichen Vorschriften.